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Leitsätze
Zweck des Wirtschaftssenioren-Netzwerkes (WSN) ist,
die im Berufsleben und durch Lebenserfahrung erworbenen Kenntnisse
und Fähigkeiten seiner Mitglieder an Personen, die sich
eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Existenz
aufbauen wollen, weiterzugeben und dadurch ihre unternehmerische
Qualifizierung zu fördern. Auch für bestehende Unternehmen können die Wirtschaftssenioren in verschiedenen Situationen Unterstützung leisten, zum Beispiel bei Wachstumsbrüchen, Unternehmensnachfolge oder Krisensituationen. Der Zweck wird verwirklicht
insbesondere durch die unmittelbare Beratung und Unterstützung
von Existenzgründern in der Vorbereitungsphase
sowie während und nach der Existenzgründung, Beratung und Begleitung von Unternehmen, durch
Referate und Schulungen, durch Teilnahme an Gründertagen
oder -messen der Kammern und anderer Institutionen sowie durch
regelmäßigen gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
Das WSN verfolgt gemeinnützige Zwecke.
Die Tätigkeit des WSN und seiner Mitglieder erfolgt grundsätzlich
ehrenamtlich.
Mitgliedschaft
Aktive Mitglieder können natürliche
Personen werden, deren beruflicher Werdegang sie für
eine Tätigkeit qualifiziert, und die aus dem aktiven
Berufsleben ausgeschieden sind.
Personen, die noch im Berufsleben stehen oder die Ziele des
WSN auf andere Art unterstützen möchten, können
als passive Mitglieder dem WSN angehören.
Über die Aufnahme als Mitglied im WSN entscheidet der Vorstand des WSN.
Tätigkeit der Wirtschaftssenioren
Die Tätigkeiten der Wirtschaftssenioren
gliedern sich in 2 Teilbereiche:
1. Beratung:
Einmalige oder mehrmalige Beratung für Existenzgründer und bestehende Unternehmen.
2. Mentoring:
Längerfristige Betreuung und begleitende Hilfe für
Existenzgründer und bestehende Unternehmen (kostenpflichtig).
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) - Wirtschaftsförderung
prüft insbesondere die Anfragen von Ratsuchenden und
fordert geeignete Wirtschaftssenioren zur Übernahme der
Beratungsleistungen auf.
Die Übernahme von Beratungen oder Mentoring
durch die Wirtschaftssenioren erfolgt freiwillig, jedoch sind
alle Wirtschaftssenioren dazu angehalten, sich nach ihren
Möglichkeiten zu beteiligen. Ein Anspruch auf Beratung oder Mentoring
besteht nicht.
Das WSN übernimmt weder im Innen- noch
im Außenverhältnis eine Haftung für die Tätigkeit
seiner Mitglieder.
Kostenerstattung
Die Beratungsleistungen der Wirtschaftssenioren erfolgen im Sinne ehrenamtlicher
"Hilfe zur Selbsthilfe". Die Wirtschaftssenioren
erhalten für die Beratungen
vom Ratsuchenden lediglich eine Fahrtkostenerstattung von
0,30 €/km. Andere Auslagen (Telefongebühren,
Kopien etc.) werden ggf. auch vom Ratsuchenden erstattet.
Für das Mentoring
durch das WSN wird eine Aufwandsentschädigung erhoben.
Diese beläuft sich auf einen Tagessatz von EUR 100,-,
insgesamt jedoch maximal EUR 2000,-. Die Gebühr
dient zu 50 % der Kostendeckung der Netzwerkarbeit
(Büro- und Materialkosten, Auslagen der Wirtschaftssenioren)
und zu 50 % der Aufwandsentschädigung der Wirtschaftssenioren.
Beratungsantrag
Bei der Übernahme eines Beratungs- oder Mentoringantrages
nimmt das Mitglied schnellstmöglich mit dem/der Ratsuchenden
Verbindung auf um einen möglichst kurzfristigen Beginn
der Beratung sicherzustellen.
Die Beratungen sowie das Mentoring erfolgen
im persönlichen Gespräch. Telefonische Beratung
ohne persönlichen Kontakt soll nur in begründeten
Ausnahmefällen erfolgen.
Beratungsbericht
Im Verlauf einer Beratung oder eines Mentoring erstellt
der Wirtschaftssenior Kurzberichte im internen Bereich des Internetauftrittes. Die Beratungsergebnisse werden, soweit
sie andere interessante Aspekte berühren, bei den Treffen
der Wirtschaftssenioren vorgestellt. Dies dient dem Erfahrungsaustausch
im Kreis der Wirtschaftssenioren.
Weiterbildung
Die Wirtschaftssenioren halten ihr fachliches Wissen ständig
auf dem aktuellen Stand (und nehmen entsprechende Möglichkeiten
der Weiterbildung wahr). Der Vorstand bemüht sich darüber hinaus, den Wirtschaftssenioren
Fortbildungsmöglichkeiten zu vermitteln und geeignete
Referenten zu den Treffen der Wirtschaftssenioren einzuladen.
Vertraulichkeit
Die Wirtschaftssenioren sind verpflichtet, alle internen Informationen,
die sie durch ihre Mitgliedschaft bzw. ihre Beratungstätigkeit
über das Wirtschaftssenioren-Netzwerk bzw. über
Ratsuchende erhalten, streng vertraulich zu behandeln.
Verpflichtende Erklärung
Die Wirtschaftssenioren sind verpflichtet, unerlaubte Rechts-
und Steuerberatung zu unterlassen.
Die Wirtschaftssenioren sind nicht berechtigt, Erklärungen
abzugeben oder entgegenzunehmen, durch die das betreute Unternehmen
bzw. die/der Ratsuchende oder dem Wirtschaftssenioren-Netzwerk
verpflichtet wird.
Rotenburg (Wümme), den 15.01.09
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