Fachkundige Stellungnahme für die Arbeitsagentur

Für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus können Kunden*innen der Arbeitsagentur den so genannten „Gründungszuschuss“ beantragen und benötigen dafür eine Fachkundige Stellungnahme. Mit dieser wird überprüft, ob das geplante Vorhaben Aussicht auf dauerhaften Erfolg hat. Für Kunden*innen des Jobcenters ist eine solche Form der Förderung nicht möglich.

Die Wirtschaftssenioren sind bei der Arbeitsagentur im Landkreis Rotenburg (Wümme) für eine solche Stellungnahme akkreditierte Partner. Es ist unsere Aufgabe, sorgfältig und kritisch die Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens zu prüfen. Bevor wir aber unsere Stellungnahme abgeben, reden wir miteinander. Wenn wir “Stolpersteine” sehen, versuchen wir diese gemeinsam mit Ihnen aus dem Weg zu räumen.

Erfahrungsgemäß dauert es einige Zeit, bis der Antrag allen Anforderungen entspricht, und auch die Bearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch. Daher sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf der 150-Tage Frist Ihren Wunsch nach Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur anzeigen.

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